Willkommen auf der Website von Unternehmensberatung Kittler, dem Websitebetreiber!

Die in Folge angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Teil aller Verträge, Angebote und Aufträge mit der

Unternehmensberatung KITTLER
Betriebsoptimierung
A.A.H. Manuela Kittler
Dechant-Thaller-Straße 32, 2. Stock
A-8430 Leibnitz, Austria
Telefon: +43(0) 3452 73286
Telefax: +43(0) 3452 73286 20

im folgenden Kittler genannt!

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

PRÄAMBEL (Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)

(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch gewerbliche Unternehmensberater (UB) in den u. a. im Berufsfeld der Unternehmensberater dargestellten Beratungsbereichen im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben.

(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

(3) Der UB ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche und/oder freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren.

(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

(5) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem UB auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

(6) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.

(7) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem UB bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird.

(8) Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hatte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Alle von Kittler erstellten Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche von Drittanbietern stammen, die im Zusammenhang mit den von Kittler getätigten Leistungen stehen, sind nicht Bestandteil des Vertrages. Abwandlungen bzw. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen benötigen einer expliziten schriftlichen Bestätigung und Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Auftrag kann nur schriftlich durch die Unterzeichnung des Auftrages/Werkvertrages, der alle Vertragsbedingungen enthält, durch beide Parteien, angenommen werden. Ohne eine schriftliche Annahme von einer der beiden Parteien gilt der Auftrag als nicht angenommen. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf alle Leistungen, die im Rahmen des Auftrages von Kittler getätigt werden. Zusätzliche Leistungen die nicht im Angebot/Werkvertrag enthalten sind, werden gesondert verrechnet.

(9) Soweit auf dieser Website personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen. Der Websitebetreiber verzichtet auf eine gesonderte Nennung der Geschlechter und benutzt umgangssprachliche Ausdrücke und Bezeichnungen. Der Websitebetreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass es damit zu keiner Diskrimminierung kommen soll.

(10) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge AGB genannt) können von Kittler jederzeit ohne Nennung von Gründen geändert bzw. von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Maßgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der AGB.



§ 1 Geltungsbereich und Umfang

(1) Die AGB gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.



§ 2 Umfang des Beratungsauftrages

Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Werkvertrag und diesen Vertragsbedingungen.



§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung

Siehe dazu Präambel (5)



§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

(2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter des UB zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.



§ 5 Berichterstattung

(1) Der UB verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten.

(2) Der Auftraggeber und der UB stimmen überein, dass für den Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende laufende/einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt.

(3) Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (2-4 Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages) nach Abschluss des Auftrages.



§ 6 Schutz des geistigen Eigentums des UB/Urheberrecht/Nutzung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages vom UB, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Entwürfe, Berechnungen, Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art des UB an Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung des UB dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des UB zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den UB zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

(3) Dem UB verbleibt an seinen Leistungen ein Urheberrecht.

(4) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum des UB sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.



§ 7 Mängelbeseitigung und Gewährleistung

(1) Der UB ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.

(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom UB zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) des UB.

(3) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des § 8.

(4) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des UB zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.



§ 8 Haftung

(1) Der UB und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Er haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen.

(2) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

(3) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten.



§ 9 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

(1) Der UB, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

(2) Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den UB schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

(3) Der UB darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeiten Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(4) Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunfterteilung besteht.

(5) Der UB ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der UB gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem UB überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme, etc.), sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.



§ 10 Honoraranspruch

(1) Der UB hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.

(2) Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört dem UB gleichwohl das vereinbarte Honorar.

(3) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten des UB einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber seine bisherigen Leistungen verwertbar sind.

(4) Der UB kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten des UB berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.



§ 11 Honorarhöhe und Zahlungsmodalitäten

(1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie herausgegebenen „Kalkulationsrichtlinien für Unternehmensberater“.

(2) Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 20 Prozent. Die Preise können bei Bedarf angepasst und geändert werden. Maßgebend für die einzelnen Aufträge sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich Rechnungen von Kittler sofort nach Erhalt zu bezahlen. Als maximales Zahlungsziel gelten 8 Tage nach Auftrags- oder Rechnungsabschluss als vereinbart, soweit sich aus dem Angebot/Werkvertrag kein anderes Zahlungsziel ergibt. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das angegebene Konto des Auftragnehmers oder durch Barzahlung zu erfüllen.

(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Skontovereinbarungen und andere Zahlungsziele bedürfen der Schriftform.

(6) Bei Zahlungsverzug ist Kittler berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß zu berechnen. Für jede Mahnung wird eine Kostenpauschale in Höhe von € 25,00 erhoben. Kittler ist bei anhaltendem Verzug berechtigt, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen und einen eventuellen Schadenersatz geltend zu machen.



§ 12 Förderungen, geförderte Finanzierungen

(1) Beinhaltet der Leistungsumfang des Auftragsnehmers auch das Ansuchen um mögliche Förderungen und geförderte Finanzierungsformen, welche von österreichischen Institutionen den KMU`s zur Verfügung gestellt werden - unter Zugrundelegung der Richtlinien für Förderungen und Finanzierungen - so gilt grundsätzlich geregelt, dass der Auftragnehmer keine verbindliche Zusage von Seiten der Förderinstitution dem Auftraggeber garantieren kann. Dies resultiert einfach daraus, dass kein Rechtsanspruch auf Förderungen besteht und der Auftragnehmer sämtliche Ansuchen grundsätzlich und ausnahmslos auf Basis der Informationen und Auskünfte des Auftraggebers erarbeitet.



§ 13 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AGB in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.

(2) Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AGB dem Recht der Republik Österreich, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegen stehen.

(3) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist 8430 Leibnitz (Österreich) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz oder Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.

(4) Allfällige Rechtsstreitigkeiten von Auftraggebern (Unternehmer, Verbraucher, etc.) müssen in Österreich ausgetragen werden, davon unabhängig, in welchem Land der Auftraggeber seinen Firmensitz oder ordentlichen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) hat. Der ordentliche Gerichtsstand ist somit das Bezirksgericht Leibnitz, A-8430 Leibnitz, Kadagasse 8.

(5) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des UB.



§ 14 Salvatorische Klausel

(1) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

(2) Sofern Teile oder einzelne Formulierungen der AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


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