Die in Folge angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Teil aller Verträge, Angebote und Aufträge mit der
Unternehmensberatung
KITTLER
Consulting, Training & Coaching, Projektmanagement
und internationale Geschäftstätigkeit
A.A.H. Manuela Kittler
Sailergasse 14/II. Stock
A-8430 Leibnitz, Austria
Telefon: +43(0) 3452 73286
Telefax: +43(0) 3452 73286 20
im folgenden Kittler genannt!
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
PRÄAMBEL (Allgemeine
Grundlagen der Zusammenarbeit)
(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Unternehmensberatung“ sind integrierender
Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische
Beratung von Auftraggebern durch gewerbliche Unternehmensberater (UB)
in den u. a. im Berufsfeld der Unternehmensberater dargestellten
Beratungsbereichen im Rahmen der allgemein anerkannten
Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand
haben.
(2) Für den Fall, dass einzelne
Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden
sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden
Bestimmungen nicht.
(3) Der UB ist berechtigt, den Beratungsauftrag
durch sachverständige unselbständig
beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche und/oder
freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise)
durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen
ist schriftlich zu vereinbaren.
(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass
die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des
Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein
möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des
Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
(5) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass
dem UB auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die
Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages
notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen
Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die
für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und
Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Beraters bekannt werden.
(6) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass
seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls
eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn
der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.
(7)
Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem UB
bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte
und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten -
umfassend informiert wird.
(8)
Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber
mit diesen Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder von diesen
AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer
nicht an, es sei denn, er hatte ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten sowohl
gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber
Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine
Differenzierung vorgenommen. Alle von Kittler erstellten Angebote sind
unverbindlich und freibleibend. Allgemeine
Geschäftsbedingungen, welche von Drittanbietern stammen, die
im Zusammenhang mit den von Kittler getätigten Leistungen
stehen, sind nicht Bestandteil des Vertrages. Abwandlungen bzw.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
benötigen einer expliziten schriftlichen Bestätigung
und Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Auftrag kann nur
schriftlich durch die Unterzeichnung des Auftrages/Werkvertrages, der
alle Vertragsbedingungen enthält, durch beide Parteien,
angenommen werden. Ohne eine schriftliche Annahme von einer der beiden
Parteien gilt der Auftrag als nicht angenommen. Die nachfolgenden
Bestimmungen beziehen sich auf alle Leistungen, die im Rahmen des
Auftrages von Kittler getätigt werden. Zusätzliche
Leistungen die nicht im Angebot/Werkvertrag enthalten sind, werden
gesondert verrechnet.
(9)
Soweit auf dieser Website personenbezogene Ausdrücke verwendet
werden, umfassen sie Frauen und Männer
gleichermaßen. Der Websitebetreiber verzichtet auf eine
gesonderte Nennung der Geschlechter und benutzt umgangssprachliche
Ausdrücke und Bezeichnungen. Der Websitebetreiber weist
ausdrücklich darauf hin, dass es damit zu keiner
Diskrimminierung kommen soll.
(10)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge AGB
genannt) können von Kittler jederzeit ohne Nennung von
Gründen geändert bzw. von Zeit zu Zeit aktualisiert
werden. Maßgebend ist jeweils die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der AGB.
§
1 Geltungsbereich und Umfang
(1)
Die AGB gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart
wurde.
(2)
Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur
dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt
und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten
gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung
(Werkvertrag) angegebenen Umfang.
§
2 Umfang
des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird
vertraglich vereinbart und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot,
Werkvertrag und diesen Vertragsbedingungen.
§
3 Aufklärungspflicht
des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Siehe dazu Präambel (5)
§
4 Sicherung
der Unabhängigkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur
gegenseitigen Loyalität.
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich
gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die
Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner
und Mitarbeiter des UB zu verhindern. Dies gilt insbesondere
für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der
Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
§
5 Berichterstattung
(1) Der UB verpflichtet sich, über
seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner
Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber und der UB stimmen
überein, dass für den Beratungsauftrag eine dem
Arbeitsfortschritt entsprechende laufende/einmalige Berichterstattung
als vereinbart gilt.
(3) Den Schlussbericht erhält der
Auftraggeber in angemessener Zeit (2-4 Wochen, je nach Art des
Beratungsauftrages) nach Abschluss des Auftrages.
§ 6 Schutz
des geistigen Eigentums des UB/Urheberrecht/Nutzung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet,
dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages vom
UB, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbote,
Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme,
Entwürfe, Berechnungen,
Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Datenträger und
dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung
finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe
beruflicher Äußerungen jeglicher Art des UB an
Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung des UB dem Dritten
gegenüber wird damit nicht begründet.
(2) Die Verwendung beruflicher
Äußerungen des UB zu Werbezwecken durch den
Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt
den UB zur fristlosen Kündigung aller noch nicht
durchgeführten Aufträge.
(3) Dem UB verbleibt an seinen Leistungen ein
Urheberrecht.
(4) Im Hinblick darauf, dass die erstellten
Beratungsleistungen geistiges Eigentum des UB sind, gilt das
Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars
ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers
und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte
Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder
eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu
Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich.
In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
§ 7 Mängelbeseitigung
und Gewährleistung
(1) Der UB ist berechtigt und verpflichtet,
nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und
Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist
verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Die Gewährleistungspflicht
beträgt 3 Monate.
(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf
kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom UB zu
vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung
der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) des UB.
(3) Der Auftraggeber hat bei
Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel
Anspruch auf Minderung oder - falls die erbrachte Leistung infolge des
Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht
ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung. Im Falle der
Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor
Minderung oder Wandlung. Soweit darüber hinaus
Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des
§ 8.
(4) Die Beweislastumkehr, also die
Verpflichtung des UB zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist
ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
(1) Der UB und seine Mitarbeiter handeln bei
der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten
Prinzipien der Berufsausübung. Er haftet für
Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung
von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen.
(2) Der Schadenersatzanspruch kann nur
innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten
vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei
Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich
geltend gemacht werden.
(3) Wird die Tätigkeit unter
Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden
Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines
Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hiervon
benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des
Dritten entstehende Gewährleistungs- und
Haftungsansprüche gegen den Dritten als an den Auftraggeber
abgetreten.
§
9 Verpflichtung
zur Verschwiegenheit
(1)
Der UB, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten
sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit
ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden
Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl
auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
(2)
Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen
Erfüllungsgehilfen, kann den UB schriftlich von dieser
Schweigepflicht entbinden.
(3)
Der UB darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse seiner
Tätigkeiten Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers
aushändigen.
Die in Folge angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Teil aller Verträge, Angebote und Aufträge mit der
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(4)
Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der
beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung
des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine
gesetzliche Verpflichtung zur Auskunfterteilung besteht.
(5)
Der UB ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der
Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch
Dritte verarbeiten zu lassen. Der UB gewährleistet
gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die
Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem UB
überlassenes Material (Datenträger, Daten,
Kontrollzahlen, Analysen, Programme, etc.), sowie alle Ergebnisse aus
der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich
dem Auftraggeber zurückgegeben.
§
10 Honoraranspruch
(1) Der UB hat als Gegenleistung zur Erbringung
seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen
Honorars durch den Auftraggeber.
(2) Wird die Ausführung des Auftrages
nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B.
wegen Kündigung), so gehört dem UB gleichwohl das
vereinbarte Honorar.
(3) Unterbleibt die Ausführung des
Auftrages durch Umstände, die auf Seiten des UB einen
wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen
bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt
insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den
Auftraggeber seine bisherigen Leistungen verwertbar sind.
(4) Der UB kann die Fertigstellung seiner
Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche
abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten des UB
berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht
zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.
§
11 Honorarhöhe und Zahlungsmodalitäten
(1) Sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den
zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband
Unternehmensberatung und Informationstechnologie herausgegebenen
„Kalkulationsrichtlinien für
Unternehmensberater“.
(2) Alle Preise sind in Euro angegeben und
verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 20
Prozent. Die Preise können bei Bedarf angepasst und
geändert werden. Maßgebend für die
einzelnen Aufträge sind die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses geltenden Preise.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich
Rechnungen von Kittler sofort nach Erhalt zu bezahlen. Als maximales
Zahlungsziel gelten 8 Tage nach Auftrags- oder Rechnungsabschluss als
vereinbart, soweit sich aus dem Angebot/Werkvertrag kein anderes
Zahlungsziel ergibt. Die Zahlungsverpflichtung ist durch
Überweisung auf das angegebene Konto des Auftragnehmers oder
durch Barzahlung zu erfüllen.
(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, vom Auftragnehmer anerkannt wurden
oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Skontovereinbarungen und andere
Zahlungsziele bedürfen der Schriftform.
(6) Bei Zahlungsverzug ist Kittler berechtigt,
jedeoch nicht verpflichtet, Verzugszinsen im gesetzlichen
Ausmaß zu berechnen. Für jede Mahnung wird eine
Kostenpauschale in Höhe von € 25,00 erhoben. Kittler
ist bei anhaltendem Verzug berechtigt, die dadurch entstehenden
zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen und einen
eventuellen Schadenersatz geltend zu machen.
§ 12 Förderungen,
geförderte Finanzierungen
(1) Beinhaltet der Leistungsumfang des
Auftragsnehmers auch das Ansuchen um mögliche
Förderungen und geförderte Finanzierungsformen,
welche von österreichischen Institutionen den KMU`s zur
Verfügung gestellt werden - unter Zugrundelegung der
Richtlinien für Förderungen und Finanzierungen - so
gilt grundsätzlich geregelt, dass der Auftragnehmer keine
verbindliche Zusage von Seiten der Förderinstitution dem
Auftraggeber garantieren kann. Dies resultiert einfach daraus, dass
kein Rechtsanspruch auf Förderungen besteht und der
Auftragnehmer sämtliche Ansuchen grundsätzlich und
ausnahmslos auf Basis der Informationen und Auskünfte des
Auftraggebers erarbeitet.
§
13 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist,
unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AGB in Anwendung
und Auslegung ausschließlich dem Recht der Republik
Österreich. Die Anwendung des UN-Übereinkommens
über Verträge über den internationalen
Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.
(2) Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist,
unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AGB dem Recht
der Republik Österreich, soweit dem keine zwingenden
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften
entgegen stehen.
(3) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist 8430 Leibnitz
(Österreich) ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag. Gleiches gilt, wenn
der Auftraggeber seinen Firmensitz oder Wohnsitz nach Vertragsabschluss
ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Österreich hat.
(4) Allfällige Rechtsstreitigkeiten
von Auftraggebern (Unternehmer, Verbraucher, etc.) müssen in
Österreich ausgetragen werden, davon unabhängig, in
welchem Land der Auftraggeber seinen Firmensitz oder ordentlichen
Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) hat. Der ordentliche Gerichtsstand ist
somit das Bezirksgericht Leibnitz, A-8430 Leibnitz, Kadagasse 8.
(5) Erfüllungsort ist der Ort der
beruflichen Niederlassung des UB.
§ 14 Salvatorische Klausel
(1) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam
ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine
solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
(2) Sofern Teile oder einzelne Formulierungen
der AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht
vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen
Teile der AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon
unberührt.